Warum die AG die beste Holding-Rechtsform ist
Anonymität und steuerliche Privilegien für Mehrfachgründer im Vergleich zur GmbH.
DetailsDie Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in der Schweiz, insbesondere im Kanton Zug, bietet drei entscheidende Vorteile: Absolute Anonymität der Aktionäre (keine Publikation im Handelsregister), höchste internationale Reputation für Holding-Strukturen und die Möglichkeit der Teilliberierung (Gründung bereits ab CHF 50'000 Einzahlung gemäss Art. 632 OR).
Die Aktiengesellschaft bietet einzigartige Rahmenbedingungen für Wachstum und Kapitalschutz.
Aktionäre werden nicht im Handelsregister publiziert. Ihre Investitionen bleiben diskret und geschützt.
Der Goldstandard für Investoren, Holding-Strukturen und internationale Geschäftspartner.
Gründung bereits ab CHF 50'000.- Einzahlung möglich (Art. 632 OR). Maximale Liquidität für Ihr Operativgeschäft.
Transparent, digital und ohne administrative Hürden. In 4 Schritten zum Erfolg.
Festlegung von Firmenname, Zweck und VR-Zusammensetzung. Wir prüfen die Zefix-Konformität vorab.
Eröffnung des Sperrkontos. Wir begleiten Sie bei der Institutionenwahl für maximale Akzeptanz (auch Krypto-affin).
Erstellung der Statuten nach modernem Aktienrecht, anschliessend öffentliche Beurkundung via Videocall oder physisch.
Einreichung beim HR-Amt Zug. Eintragung i.d.R. in 4-5 Tagen nach Beurkundung.
Warum reines Setup-Honorar nur die halbe Wahrheit ist und wie Sie mit Centrio volle Flexibilität gewinnen.
Fragmentiert & Unbeweglich
Hohe & unsichere Honorare (oft CHF 2'000 - 4'000+) ohne Garantie.
Eigener starre Nutzungsvereinbarung im Kt. Zug (teuer, Kaution, Ausstattung).
Koordination von Notar, Handelsregister, Bank und Vermieter.
Bankkonto-Eröffnung wird oft zur Zitterpartie ohne Partner.
"Hoher Kapitalabfluss vor dem ersten Umsatz. Starr und unbeweglich."
Die wichtigsten Antworten rund um die Gründung Ihrer Aktiengesellschaft.
In Zug dauert die Eintragung im Handelsregister durchschnittlich 4.1 Arbeitstage nach Einreichen der beglaubigten Dokumente. Dank Express-Abwicklung und digitalen Prozessen können wir Sie sofort nach dem ersten Gespräch startklar machen.
Für die Gründung ist ein Mindestkapital von CHF 100'000 erforderlich. Das Gesetz (Art. 632 OR) erlaubt jedoch die sogenannte Teil-Liberierung: Es müssen mindestens 50% des Kapitals eingezahlt sein, mindestens aber CHF 50'000. Diese Flexibilität hilft Gründern, Liquidität im operativen Geschäft zu behalten.
Ein wesentlicher Vorteil der AG: Aktionäre werden im Gegensatz zu GmbH-Gesellschaftern nicht im Handelsregister publiziert. Es wird lediglich die Zusammensetzung des Verwaltungsrats veröffentlicht. Die Diskretion bleibt somit gewahrt.
Ja, Centrio bietet echte Nutzungsvereinbarungen und physische Substanz in Zug an, was eine Grundvoraussetzung für die Eröffnung eines Schweizer Bankkontos ist.
Tipps rund um Firmengründung, Holding-Strukturen und den Standort Zug.